Der zusätzliche Sachkundelehrgang nach §4Abs.1a und §11 Abs.1 Nr.3e,Abs.2 Nr. 12 Halbsatz Tierschutzgesetz wurde mit Erfolg abgelegt.
Herr Solga besitzt damit die von BAuA vorgeschriebene Qualifikation zur Anwendung biozider Rodentizide, sowie der neuen, notwendigen Sachkunde zur Anwendung mittels Risikominderungsmaßnahmen (RMM) nach Positionspapier des Bundesumweltamtes.
Wir sind ebenfalls im Besitz der zusätzlichen Sachkunde zur Pflege und Schutz von Wespen,Hornissen und Hummeln und Umsiedlung von Nestern.